Beschlossen am 19. Januar 2023 durch die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen nach Vorbereitung durch den Ständigen Theologischen Ausschuss.
Auf der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im September 2022 in Karlsruhe wurde unter anderem das Verhältnis der Kirchen zu Israel debattiert. Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat die Debatte und die Beschlüsse der Vollversammlung wahrgenommen und gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Die EKvW bekennt sich in Artikel 1 ihrer Kirchenordnung zu dem „dreieinigen Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat, der Israel zu seinem Volk erwählt hat und ihm die Treue hält, der in dem Juden Jesus, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus, Menschen zu sich ruft und durch den Heiligen Geist Kirche und Israel gemeinsam zu seinen Zeugen und zu Erben seiner Verheißung macht“. Diese grundlegende Einsicht darin, dass Gott seinem Volk Israel die Treue hält und es nicht verstoßen hat, ist auch Grundlage jeder Stellungnahme zum Israel-Palästina-Konflikt.
Im Text erwähnte Dokumente:
Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen:
1 Kirchenordnung (KO) – Kirchenrecht Online – Nachschlagewerk
Israel – Palästina. Leitgedanken und erläuternde Thesen:
Israel_-_Palaestina_-_November_2021_EKvW.pdf
Stellungnahme der ÖRK-Delegation auf der UN-Weltkonferenz gegen Rassimus 2001:
World Conference Against Racism, Racial Discrimination, Xenophobia and Related Intolerance, Durban, South Africa, 26 August – 7 September 2001 | World Council of Churches
Streben nach Gerechtigkeit und Frieden für alle im Nahen Osten, ÖRK 2022:
Streben nach Gerechtigkeit und Frieden für alle im Nahen Osten | World Council of Churches
ÖRK 2022: Unity Statement:
Microsoft Word – ADOPTED A 05 rev 1 Draft Unity Statement First Revision_DE.docx